Die Wertigkeitserklärung ist ein Dokument, das den Wert eines Abschlusses, der in einem nicht-italienischen Schulsystem erworben wurde, bestätigt. Sie wird vom jeweils für den Ort, an dem der Abschluss erworben wurde, zuständigen italienischen Konsulat ausgestellt.
Um eine Wertigkeitserklärung zu beantragen schreiben Sie bitte an: monacobaviera.dv@esteri.it
Das italienische Generalkonsulat München kann Wertigkeitserklärungen folglich nur für in Bayern erworbene (Hoch-)Schulabschlüsse (ausgeschlossen Unterfranken) ausstellen.
Die Wertigkeitserklärung kann zu folgenden Zwecken ausgestellt werden:
- Fortsetzung der Schullaufbahn oder des Studiums
- Einschreibung an einer Universität
- Anerkennung eines Hochschulabschlusses für die Zulassung zu weiterführenden Studien (Master/Doktorat/Promotion)
- Erstellung der Gleichwertigkeit (=equipollenza)
Über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Italien und die hierfür zuständigen Stellen informiert folgende Internetseite: http://www.cimea.it/en/index.aspx
Quellenachweis: https://www.miur.gov.it/web/guest/dichiarazione-di-valore
Ausstellung der Wertigkeitserklärung für in Bayern erworbene Schulabschlüsse
Ausstellung der Wertigkeitserklärung für in Bayern erworbene Studientitel – Hochschulabschluss oder Ausbildung
Ausstellung der Wertigkeitserklärung für in Bayern erworbene Studientitel – Doktortitel