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Italienische Steuernummer (Codice Fiscale)

Informationen zur Beantragung eines Codice Fiscale für italienische Staatsbürger mit ordentlichem Wohnsitz im Ausland und AIRE-Registrierung.
(Ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Italien werden auf die entsprechende Seite im Abschnitt Dienstleistungen für den ausländischen Bürger verwiesen).

Antrag auf Zuweisung einer italienischen Codice Fiscale und Ausstellung einer Steuernummer-Bescheinigung/Certificato del codice fiscale

Der Antrag erfolgt über das Fast-It Portal. Weitere Informationen (auf Englisch) finden Sie unter: https://www.esteri.it/en/servizi-consolari-e-visti/italiani-all-estero/codice_fiscale/

 

Antrag auf Ausstellung einer Steuernummer-Plastikkarte/tesserino plastificato del codice fiscale

Italienische Staatsbürger, die in Bayern (Unterfranken ausgeschlossen*) ansässig und bereits im Besitz eines codice fiscale sind, können die Ausstellung und Zusendung einer Steuernummer-Plastikkarte bei diesem Generalkonsulat beantragen. Hierfür senden Sie bitte an

Consolato Generale d’Italia
Codici Fiscali Abt.
Möhlstr. 3
81675 München

folgende Unterlagen:

  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular;
  2. Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweises des Antragsstellers. Wird der Antrag für einen Dritten (minderjährige bzw. nicht geschäftsfähige Person) gestellt, so ist eine Kopie des Ausweises des Antragsstellers (Elternteil/Vormund/Betreuer) sowie eine des Dritten beizufügen;
  3. Kopie der Meldebescheinigung;
  4. Ein voradressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag (0,95 Euro, Standardbrief) für die Zusendung der Steuernummer-Plastikkarte.

Der Antrag ist ausschließlich per Post einzureichen.

 

Hinweis:

  • Die Steuernummer-Plastikkarte wird direkt von der Agenzia delle Entrate (Amt für Steuer) ausgestellt und anschließend an das Konsulat gesandt. Die Bearbeitungszeiten zur Ausstellung und Zusendung der Plastikkarte können auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Das Konsulat hat diesbezüglich keine Möglichkeit den Bearbeitungsstatus des Antrags zu prüfen.
  • Unvollständige bzw. nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegenden Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

*Für Anwohner:innen in Unterfranken ist das Generalkonsulat der Italienischen Republik in Frankfurt am Main zuständig