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Italienische Steuernummer

ANTRAG AUF ZUWEISUNG DER STEUERNUMMER, MITTEILUNG GEÄNDER-
TER DATEN UND ANTRAG AUF KARTENAUSSTELLUNG/DUPLIKAT GESUNDHEITSKARTE (NATÜRLICHE PERSONEN)

AUSSTELLUNG DER STEUERNUMMER

Die italienischen konsularischen Vertretungen sind befugt, natürlichen Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, eine italienische steuerliche Identifikationsnummer (codice fiscale) zu zuweisen. Diesbezüglich ist das Generalkonsulat der Italienischen Republik in München ausschließlich für Personen mit Wohnsitz in Bayern zuständig. Die italienischen konsularischen Vertretungen können juristischen Personen keine italienische Steuernummer zuweisen. Dafür müssen Sie den Antrag direkt bei der Agenzia delle Entrate stellen: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/guest/schede/istanze/codice-fiscale-modello-aa5_6/modello-e-istruzioni-cf-aa5_6/vordruck-aa5_6

Das Antragsformular zur Zuweisung einer steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie hier

Die Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie hier

Der Antrag ist ausschließlich per Post an folgende Adresse zu senden: Consolato Generale d’Italia, codici fiscali, Möhlstr. 3, 81675 München.

Jedem einzelnen Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:

1. Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweises des Antragsstellers. Wird der Antrag für einen Dritten (minderjährige bzw. nicht geschäftsfähige Person) gestellt, so ist eine Kopie des Ausweises des Antragsstellers (Elternteil/Vormund/Betreuer) sowie eine des Dritten beizufügen;

2. Kopie der Meldebescheinigung, falls die Wohnadresse auf dem Ausweis nicht vollständig (wie beim Reisepass) oder nicht mehr aktuell ist;

3. Ein voradressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag (0,85 Euro, Standardbrief) für die Zusendung der Steuernummer-Bescheinigung oder der Plastikkarte. Werden sowohl die Steuernummer-Bescheinigung als auch die Plastikkarte beantragt, so sind zwei frankierte Briefumschläge beizufügen.

Bearbeitungszeiten zur Erteilung einer steuerlichen Identifikationsnummer (codice fiscale) und Ausstellung der Steuernummer-Bescheinigung: 4-6 Wochen.

Unvollständige Anträge bzw. Anträge ohne

– Unterschrift;

– Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweises des Antragsstellers;

– Kopie der Meldebescheinigung, falls die Wohnadresse auf dem Ausweis nicht vollständig (wie beim Reisepass) oder nicht mehr aktuell ist;

– voradressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag (0,85 Euro, Standardbrief: L: 14-23,5 cm, B: 9-12,5 cm, H: bis 0,5 cm, Gewicht: bis 20g )

können leider nicht bearbeitet werden!

AUSSTELLUNG DER PLASTIKKARTE

Hinweis: Die Plastikkarte wird direkt von der Agenzia delle Entrate ausgestellt und anschließend an das Konsulat gesandt. Die Bearbeitungszeiten zur Ausstellung und Zusendung der Plastikkarte können auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Das Konsulat hat diesbezüglich keine Möglichkeit den Bearbeitungsstatus des Antrags zu prüfen. Sollte eine Steuernummer dringend benötigt werden, wird die Beantragung einer Steuernummer-Bescheinigung empfohlen, die direkt vom Konsulat ausgestellt wird und mit der Plastikkarte gleichwertig ist. Personen mit Wohnsitz im Ausland können ebenfalls in Italien, bei einer beliebigen Dienststelle der Agenzia delle Entrate, eine steuerliche Identifikationsnummer beantragen.