Elektronische Identitätskarte (CIE)
Ab dem 1. Oktober 2020 stellt das Generalkonsulat der Republik Italien in München den elektronischen Personalausweis oder CIE (Plastikkartenformat) aus.
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- Was ist der elektronische Personalausweis? Der Personalausweis ist ein persönliches Ausweisdokument, mit dem man sich innerhalb der Europäischen Union, in einigen Schengen-Mitgliedstaaten (z. B. Island, Norwegen und der Schweiz) und in anderen Staaten, mit denen bilaterale Abkommen geschlossen wurden, ausweisen und frei bewegen kann (siehe die einzelnen „Länderdossier“ unter viaggiaresicuri.it).
Der elektronische Personalausweis (CIE) ist der neue Personalausweis im Kartenformat. Dieser erfüllt nicht nur die gleichen Funktionen wie der Papierausweis, sondern ermöglicht auch den Zugang zu den Online-Diensten der italienischen öffentlichen Verwaltungen.
- An wen kann der elektronische Personalausweis ausgestellt werden? Das italienische Generalkonsulat in München kann den Personalausweis nur an italienische Staatsangehörige ausstellen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im zuständigen Konsularbezirk haben, die im Konsularregister eingetragen sind und deren Personalien bereits im A.I.R.E.-Register (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) des italienischen Innenministeriums eingetragen sind.
Von Ausnahmefällen abgesehen, wird die CIE nur denjenigen ausgestellt, die nicht im Besitz eines anderen gültigen Personalausweises sind, deren Personalausweis demnächst abläuft (ab 6 Monaten vor dem Ablaufdatum) oder bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des vorherigen Ausweises.
Diejenigen, die nicht im A.I.R.E. registriert sind, müssen zunächst ihre meldeamtliche Eintragung über das FAST IT-Portal tätigen und warten, bis sie von der zuständigen italienischen Gemeinde in dieses Register eingetragen werden (für Bürger, die nicht im A.I.R.E. registriert sind, bleibt die Zuständigkeit für die Ausstellung von Personalausweisen bei der Wohnsitzgemeinde), bevor sie einen Antrag stellen können.
Zwecks Eintragung in die A.I.R.E.-Datenbank ist es für im Ausland geborene italienische Staatsbürger unabdingbar, dass die Geburtsurkunde bereits in den Personenstandsregistern der Bezugsgemeinde umgeschrieben wurde.
Wenn sich die Wohnanschrift geändert hat und noch nicht der konsularischen Vertretung mitgeteilt worden ist, ist die Adressänderung über das Portal FAST IT zu tätigen.
Um die CIE zu erhalten, ist es außerdem unerlässlich, eine von der Agenzia delle Entrate validierte Steuernummer zu haben. Wenn der Staatsangehörige nicht im Besitz einer Steuernummer ist oder diese nicht validiert wurde, wird das Generalkonsulat diese über die Steuerbehörde anfordern.
- Ab wann kann man einen elektronischen Personalausweis (CIE) beantragen? Man kann ab dem 10. September 2020 einen Termin für die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises beantragen.
- Wie beantrage ich den elektronischen Personalausweis (CIE)? Der Antrag auf den elektronischen Personalausweis ist nur über das Portal Prenot@mi gestellt werden. Erwachsene ab 70 Jahren, die bei A.I.R.E. registriert sind, können sich mittwochs und donnerstags von 09:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin im Generalkonsulat vorstellen (Achtung! Dienst im August nicht verfügbar).
- Wie kann ich einen Termin über das Portal Booking online vereinbaren? Wenn Sie bereits auf dem Portal Booking online registriert sind, müssen Sie auf das Feld „bereits registrierter Benutzer-Login“ klicken und Ihre Anmeldedaten wie folgt eingeben:
Benutzername: Ihre E-Mail-Adresse
Passwort: dasjenige, das Sie bei der Registrierung angegeben haben. Zugang zur Seite „Aktivierte Dienste“, Auswahl des Dienstes „Personalausweis“ und Ausfüllen der Seite durch Eingabe der Daten der Person, die den Ausweis erhalten soll (die sogenannte „Antragstellende Person“). Wenn es also um die Neuausstellung eines Kinderausweises geht, sind die Daten des Kindes in die Termindaten einzugeben, auch wenn die Person, die den Termin bucht, ein Elternteil ist.
Sie haben dann Zugriff auf den Terminkalender und können einen passenden Termin auswählen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits registriert sind, aber in einem anderen Konsulat, müssen Sie, bevor Sie mit der Terminanfrage fortfahren, Ihren Standort ändern, indem Sie den Befehl „Standort ändern“ auf der ersten Seite links wählen, nachdem Sie sich mit Ihrem Konto angemeldet haben.
Wenn Sie ein neuer Benutzer sind, müssen Sie sich zunächst auf dem Portal registrieren, indem Sie auf „Registrierung neuer Benutzer“ klicken. Nach Abschluss der Registrierung müssen Sie sich erneut in das Buchungssystem einloggen und können nach Eingabe Ihrer Anmeldedaten auf die Seite mit den angebotenen Dienstleistungen zugreifen und wie oben beschrieben vorgehen. Vom Zeitpunkt des Antrags bis zum Termin vergehen mindestens fünfzehn Tage, die notwendig sind, damit das Generalkonsulat Ihre persönlichen Daten überprüfen, eventuelle Abweichungen zwischen den Daten in der Konsulatsdatei und denen in der italienischen Gemeindedatei beheben und überprüfen kann, ob es keine Gründe gibt, die die Ausstellung des Dokuments verhindern. BITTE BEACHTEN SIE: Sollten sich bei den Überprüfungen Anhaltspunkte ergeben, die die Ausstellung der CIE (vorübergehend oder anderweitig) verhindern, wird der Staatsangehörige vom Konsulat kontaktiert, um den Termin zu stornieren.
- Ist es möglich, einen Termin für eine andere Person zu beantragen? Ja, das ist möglich. Um die notwendigen Überprüfungen zu ermöglichen, ist es jedoch erforderlich, dass bei der Beantragung des Termins die Daten aller Personen, die die CIE erhalten sollen (Antragsteller), angegeben werden. Erscheinen am Schalter Personen, deren Daten bei der Buchung des Termins nicht in das System eingegeben wurden, kann der CIE-Antrag nicht bearbeitet werden. Bei minderjährigen Kindern kann der Elternteil von seinem Konto aus einen Termin für das Kind beantragen. In diesem Fall muss er/sie in dem Formular, das für den Termin auszufüllen ist, die erste Frage „Der Termin ist für“ mit „mein Kind“ beantworten und dann die Daten des Kindes und nicht die des Elternteils, der das Formular ausfüllt, eintragen.
Wenn Sie einen Termin für ein anderes Familienmitglied buchen möchten, können Sie sich mit Ihrem Konto anmelden, im Feld „Der Termin ist für“ „ein anderes Familienmitglied“ auswählen und dann alle Daten zu diesem Familienmitglied (das der Antragsteller sein wird) eingeben.
Das System ermöglicht es Ihnen auch, einen Termin für mehrere Personen zu buchen, d. h. für sich selbst und für andere Personen am selben Tag. In diesem Fall besteht das auszufüllende Formular aus mehreren Teilen (Sie müssen auf dem Bildschirm nach unten scrollen) und Sie müssen für jede Person, die einen Termin zum selben Datum wünscht, ein Formular ausfüllen, d. h. für den ersten Antragsteller und dann für jeden weiteren Antragsteller.
- Welche Unterlagen müssen Sie zum Termin für die Beantragung der CIE mitbringen?Der Antragsteller wird gebeten, mit allen erforderlichen Unterlagen am Termintag zu erscheinen. Für eine rasche Abwicklung des Antrags wird empfohlen, die eigenen Personendaten im Vorhinein auf dem FAST-IT Portal zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren (AIRE-Registrierung, Adresse Änderung usw.).
- Ein (1) biometrisches,farbiges auf weißen Hintergrund, Frontalaufnahme, aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passbild (ICAO-Standard – 3,5 cm x 4,5 cm).
- Den früheren Personalausweis und/oder Reisepass im Original und Kopie; falls Sie keinen haben, ein anderes Ausweisdokument, auch von einer ausländischen Behörde ausgestellt.
Im Falle einer Beschädigung ist es auch erforderlich, den beschädigten Personalausweis mitzubringen.
Ist der Antragsteller aufgrund von Diebstahl oder Verlust nicht mehr im Besitz des vorherigen Personalausweises und/oder Reisepasses, muss beim Termin die Diebstahl- oder Verlustanzeige, die bei der zuständigen Behörde (Polizei) erstattet wurde, vorlegen und mit zwei weiteren aktuellen Passfotos und in Begleitung zweier Zeugen/*innen mit gültigen Ausweisdokumenten und entsprechenden Fotokopien zur Identifizierung erscheinen.
- Erklärung Anstelle Oeffentlicher Beweisurkunde
- Zahlungsbelegvon 21,95 Euro für die Erstausgabe.
Liegt der bisherige Personalausweis in Papierform vor, wird immer der Betrag für die Erstausgabe fällig, d.h. 21,95 Euro.
Zahlungsbeleg von 27,11 Euro im Falle eines Duplikats (falls die Ausstellung des neuen elektronischen Personalausweises 180 Tage vor Ablaufdatum wegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung erfolgt).
Die Zahlung muss mindestens 5 Tage vor dem Termin per Überweisung auf das Girokonto getätigt werden, wie folgt:
Consolato Generale d’Italia Monaco di Baviera
Hypovereinsbank
IBAN: DE86700202700010177870
SWIFT: HYVEDEMMXXX
Verwendungszweck: Carta d’Identità ……….. (Name, Nachname e Geburtsdatum);
- Fotokopie derMeldebestätigung der gesamten Familieneinheit.
- Falls der elektronische Personalausweis für einen Minderjährigen beantragt wird, ist unbedingt die von beiden Elternteilen unterschriebenenEINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR AUSSTELLUNG EINES PERSONALAUSWEISES FÜR DAS MINDERJÄHRIGE KIND beizufügen: hierherunterladen
Am Termintag ist die Anwesenheit mindestens eines der beiden Elternteile und des Minderjährigen erforderlich. Bei der Erstausstellung des Dokuments ist jedoch die Anwesenheit beider Elternteile mit einem gültigen Ausweis zur Identifizierung des Minderjährigen erforderlich.
- Wie verläuft der Termin? Am Tag des Termins nimmt der Konsularbeamte die im vorigen Punkt genannten Unterlagen entgegen, führt die Erkennungsprüfung und die Lichtbildprüfung durch und nimmt die Fingerabdrücke und die Unterschrift entgegen (außer bei Minderjährigen unter 12 Jahren).
Minderjährige unter 12 Jahren müssen ebenfalls anwesend sein, da ihre Identifizierung durch den Beamten erforderlich ist. Minderjährige müssen immer von einem Elternteil oder dem Inhaber der elterlichen Verantwortung begleitet werden.
- Wie erhält man den elektronischen Personalausweis? Die elektronische Identitätskarte wird vom Innenministerium ausgestellt und vom Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato hergestellt, die per Einschreiben an die vom Antragsteller angegebene Wohnanschrift (oder Adresse) verschickt wird. Außer in besonderen Fällen sollte diese innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Termins per Post eintreffen (der italienische Staatsbürger kann die Zustellung des Einschreibens selbständig online über den Tracking-Code verfolgen).
Bei Nichtzustellung wird der Umschlag nach Ablauf der Frist für die Zustellung bei der Post für weitere Zustellungsversuche an die Konsularabteilung zurückgeschickt.
- Wie lange ist der Personalausweis gültig? Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem Alter des Inhabers und beträgt
– 3 Jahre für Minderjährige zwischen 0 und 3 Jahren;
– 5 Jahre für Minderjährige im Alter von 3 Jahren bis zum Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre);
– 10 Jahre ab dem Alter von 18 Jahren.
- 11. Was ist die Zustimmungserklärung? Bei der Zustimmungserklärung handelt es sich um eine in der italienischen Rechtsprechung vorgesehene persönliche Erklärung, die der Elternteil unter Verwendung des speziellen Formulars für die Zustimmungserklärung oder durch Abfassung einer Erklärung anstelle einer Beglaubigung unterzeichnen kann. Der Zustimmungserklärung ist eine Fotokopie des Personalausweises beizufügen. Ist der andere Elternteil nicht EU-Staatsbürger, ist seine Unterschrift persönlich von der konsularischen Vertretung oder der deutschen Wohnsitzgemeinde oder einer anderen zuständigen Behörde (Notar) beglaubigen zu lassen.
Um die Richtigkeit der vorgelegten Zustimmungserklärung zu überprüfen, muss das Kind im Melderegister eingetragen sein oder das Original der Geburtsurkunde, aus der die Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgeht, vorgelegt werden.
Im Falle des Todes eines Elternteils ist die Sterbeurkunde vorzulegen.
- Ist es möglich, meinen Personalausweis zu ändern? Nein. Der Personalausweis ist ein Identitätsdokument und kein Aufenthalts- oder Personenstandsdokument. Es ist nicht möglich, die Adresse auf dem Ausweis zu ändern. Im Falle einer Adressänderung kann der Landsmann eine Kopie der von den deutschen Behörden ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung (Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung) mitbringen.
- Ist es möglich, dass verheiratete Frauen den Nachnamen ihres Mannes angeben? Nein, das ist leider nicht möglich.
Die Personalausweisabteilung ist unter dieser E-Mail-Adresse zu erreichen: