Jeder italienische Staatsbürger, der seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt, ist verpflichtet, sich innerhalb einer Frist von 90 Tagen, bzw. ab dem Tag der Einreise, beim zuständigen Konsulat anzumelden. Dies dient zur Eintragung ins AIRE-Register der Heimatgemeinde (Register der im Ausland ansässigen Italiener).
Wichtiger Hinweis: Folgen der Eintragung ins AIRE-Register: Es wird daran hingewiesen, dass die italienische gesetzliche Krankenversicherung nach erfolgter Eintragung ins A.I.R.E.-Verzeichnis nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, Notfälle, wie Erste Hilfe, ausgenommen. Vor der Beantragung Ihrer Eintragung ins AIRE-Verzeichnis, wägen Sie bitte sorgfältig ab, ob Ihre Auswanderung ins Ausland dauerhaft ist und, somit, ob Sie eine deutsche Krankenversicherung schon abgeschlossen haben.
ANMELDUNG – A.I.R.E. EINTRAGUNG
Der Antrag kann kann durch die Registrierung auf dem Fast-it Portal eingereicht werden. Es ist also nicht notwendig, beim Generalkonsulat vorzusprechen.
Benötigte Unterlagen:
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Kopie eines gültigen Ausweises oder Reisepasses;
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Kopie der Anmeldung oder Meldebescheinigung.
Der Antrag wird vom Generalkonsulat an die zuständige Meldegemeinde nach Italien zur Bearbeitung weitergeleitet. Der betroffene Antragsteller wird direkt von der Heimatgemeinde über das Ergebnis des Antrage benachrichtigt.
UMMELDUNG – ADRESSENÄNDERUNG
Der Antrag kann kann durch die Registrierung auf dem Fast-it Portal eingereicht werden. Es ist also nicht notwendig, beim Generalkonsulat vorzusprechen.
Benötigte Unterlagen:
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Kopie eines gültigen Ausweises oder Reisepasses;
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eine Kopie von Anmeldung bzw. Meldebestaetigung.
Der Antrag wird vom Generalkonsulat an die zuständige Meldegemeinde nach Italien zur Bearbeitung weitergeleitet. Der betroffene Antragsteller wird direkt von der Heimatgemeinde über das Ergebnis des Antrages benachrichtigt.
ABMELDUNG – RÜCKKEHR NACH ITALIEN
Der Antrag kann auch per Post oder per E-mail eingereicht werden. Es ist also nicht notwendig, beim Generalkonsulat vorzusprechen.
Benötigte Unterlagen:
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dazugehöriger Antrag;
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Kopie eines gültigen Ausweises oder des Reisepasses.
Kopie der Abmeldung, erhältlich bei der deutschen Meldegemeide
Der Antrag wird vom Generalkonsulat an die zuständige Meldegemeinde nach Italien zur Bearbeitung weitergeleitet. Der betroffene Antragsteller wird direkt von der Heimatgemeinde über das Ergebnis des Antrages benachrichtigt.