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Wertigkeitsbescheinigungen

Die Wertigkeitserklärung ist ein Dokument, das den Wert eines Abschlusses, der in einem nicht-italienischen Schulsystem erworben wurde, bestätigt. Sie wird vom jeweils für den Ort, an dem der Abschluss erworben wurde, zuständigen italienischen Konsulat ausgestellt.

Die Wertigkeitserklärung kann zu folgenden Verwendungszwecke ausgestellt werden:

  • Fortsetzung der Schullaufbahn oder des Studiums;
  • Einschreibung an einer Universität;
  • Anerkennung eines Hochschulabschlusses für die Fortsetzung eines Postgraduiertenstudiums (Master, Doktorat, usw.);
  • Gleichwertigkeit des Abschlusses;
  • Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Italien und die hierfür zuständigen Stellen informiert folgende Internetseite: cimea.it
(Quellenachweis: Ministero dell’istruzione e del merito)

 

Verfahren für die Einholung einer Wertigkeitserklärung

Einzureichende Papierunterlagen:

1) ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, dem eine Kopie eines gültigen Ausweises beigefügt sein muss;

2) einen ordnungsgemäß vorfrankierten (mit deutschen Briefmarken versehenen) Umschlag im Format A4 für den Versand per Einschreiben an die im Antrag angegebene Adresse (bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt des Versands geltenden Tarife);

3) je nach der Art des Abschlusses, für den die Wertigkeitserklärung beantragt wird:

  • Schulabschluss
    1. beglaubigte Kopie des Schulabschlusses, im Original unterschrieben und gestempelt;
    2. beglaubigte Übersetzung(*) des Schulabschlusses ins Italienische  
  • akademischer oder beruflicher Abschluss
    1. beglaubigte Kopie der Urkunde und/oder des Abschlusszeugnisses, im Original unterzeichnet und gestempelt
    2. beglaubigte Übersetzung(*) des Diploms und/oder des Abschlusszeugnisses ins Italienische;
    3. das Ausbildungszeugnis (nur bei Berufsqualifikationen) und die entsprechende beglaubigte Übersetzung ins Italienische
    4. Studien- und Prüfungsordnung/Berufsausbildungsordnung, die per E-Mail zu übermitteln ist;
  • Doktortitel
    1. beglaubigte Kopie des Diploms (Promotionsurkunde), im Original unterzeichnet und gestempelt;
    2. beglaubigte Übersetzung(*) des Diploms ins Italienische;
    3. von der Universität ausgestellte Erklärung über die Dauer der Promotion, ohne Übersetzung;
    4. die Promotionsordnung, die per E-Mail zu übermitteln ist.

(*) In Bayern angefertigte Übersetzungen: Eine Liste der Übersetzer, deren Unterschriften von unserem Konsulat legalisiert werden können, da sie hier bereits hinterlegt wurden, ist auf der Website dieses Generalkonsulats veröffentlicht. Wenn der Übersetzer nicht auf dieser Liste steht, kann das Generalkonsulat die Unterschrift des Übersetzers nicht beglaubigen und die Rechtsgültigkeit der Übersetzung wird nicht anerkannt.
In Italien angefertigte Übersetzungen: Beglaubigte Übersetzungen können bei der Geschäftsstelle eines Gerichts, eines Friedensrichters oder eines Notars angefordert werden.

 

Die oben aufgeführten Dokumente sind zusammen mit dem Nachweis der Zahlung der Konsulargebühren per Post an folgende Adresse zu senden

Consolato Generale d’Italia
Dichiarazioni di valore
Möhlstraße 3
D-81675 München

 

Zahlung der Konsulatsgebühren

Für die Ausstellung der Wertigkeitserklärung, die Legalisierung der Unterschrift des Übersetzers und die Beglaubigung etwaiger Kopien sind die in der entsprechenden Tabelle angegebenen Konsulargebühren zu entrichten.

 

Für weitere Informationen zu den Verfahren für die Ausstellung der Wertigkeitserklärung und die Anwendung der konsularischen Gebühren schreiben Sie bitte an: monacobaviera.dv@esteri.it