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Reisepass

Das Generalkonsulat Italiens in München stellt Reisepässe für italienische Staatsbürger aus, die ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz im Konsulatsbezirk haben und im Register der im Ausland lebenden Italiener (AIRE) eingetragen sind.

 

Terminvereinbarung

Das Büro nimmt Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses nur nach Terminvereinbarung entgegen. Um einen Termin zu erhalten, müssen sich Landsleute selbstständig über das Portal Prenot@mi [https://prenotami.esteri.it] anmelden.

Mitbürger, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, können alternativ einen Termin für die Ausstellung eines Reisepasses vereinbaren, indem sie montags von 09:00 bis 11:00 Uhr unter der Nummer 0162 4578821 anrufen

Terminanfragen per Post, E-Mail, Fax oder persönlich werden nicht akzeptiert

Bitte beachten Sie, dass der Reisepass nur ausgestellt werden kann, wenn die Angaben in den Personalien des Antragstellers mit den Angaben übereinstimmen, die der Antragsteller beim persönlichen Termin vorgelegt/gemacht hat. Etwaige Unstimmigkeiten müssen über die konsularischen Dienste des Melderegisters oder des Standesamtes geklärt werden. Es wird daher empfohlen, die eigene Melderegistersituation (Eintragung im AIRE, Änderungen des Familienstands, Adressänderungen usw.) vor der Beantragung des Dokuments zu aktualisieren.

Der Nutzer, der die E-Mail mit der Terminbestätigung erhält, muss zur angegebenen Uhrzeit und am angegebenen Tag mit allen erforderlichen Unterlagen erscheinen. Wenn er verhindert ist, muss er den Termin über das Portal Prenot@mi stornieren (wählen Sie im Menü „Meine Termine” und klicken Sie dann auf „Reservierung stornieren”).

Die Gültigkeit des Reisepasses (für Volljährige) beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.

 

Für die Ausstellung des Reisepasses vorzulegende Unterlagen

Zum Termin müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  1. Den bisherigen Reisepass oder auch den Original-Personalausweis, falls nicht vorhanden, ein anderes Ausweisdokument, auch ausländisches, ebenfalls im Original (z. B. Führerschein). Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses oder auch des Personalausweises (der noch gültig ist) muss eine Kopie der bei der örtlichen Polizeibehörde erstatteten Anzeige vorgelegt werden;

    Nur wenn Sie über keinerlei Ausweisdokumente verfügen, bringen Sie bitte zwei (2) zusätzliche Fotos mit und lassen Sie sich von zwei Zeugen begleiten, die über gültige Ausweisdokumente und entsprechende Fotokopien verfügen, um die Identität des Antragstellers zu bestätigen

  2. Ein (1) aktuelles Farbfoto im Passformat mit weißem Hintergrund (nicht älter als sechs Monate) und biometrischen Merkmalen (ICAO-Standard – 3,5 cm x 4,5 cm);
  3. Fotokopie der Meldebescheinigung der gesamten Familie;
  4. Quittung über die Zahlung des Betrags von 116,00 Euro, der unbedingt per Banküberweisung mindestens drei (3) Tage vor dem Termin auf das folgende Konto zu überweisen ist:

Consolato Generale d’Italia Monaco di Baviera
Hypovereinsbank
IBAN: DE86700202700010177870
SWIFT: HYVEDEMMXXX
Verwendungszweck: Passaporto «Nachname» «Vorname» «Geburtsdatum»

Nur bei Reisepassanträgen, die zwei Werktage vor dem Termin vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung vor Ort mit EC-Karte oder bar an der Kasse im Konsulat.


Zusätzliche Informationen für Minderjährige

Passantrag

Der Passantrag für Minderjährige muss von beiden (*) Elternteilen unterschrieben und mit allen erforderlichen Unterlagen in Bezug auf den Minderjährigen, die in den Punkten 1 bis 4 des vorstehenden Absatzes aufgeführt sind, eingereicht werden

Wenn der Antrag auf die Ausstellung des ersten Passes für den Minderjährigen der Erste ist und daher kein vorheriger Ausweisvorliegt, muss seine Identität durch zwei Zeugen mit gültigem Ausweis (im Original) bestätigt werden, die beim Termin anwesend sein müssen (dies können die Eltern selbst oder auch Dritte sein) 

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses für Minderjährige beträgt
• 3 Jahre (bis zum Alter von 3 Jahren)
• 5 Jahre (vom Alter von 3 bis 18 Jahren)
ab dem Ausstellungsdatum.

 

Einreichungsmodalitäten und Sonderfälle

Zum Termin müssen der Minderjährige und beide (*) Elternteile (jeweils mit ihrem eigenen Ausweisdokument im Original) anwesend sein.

(*) Wenn zum Termin der Minderjährige und nur ein Elternteil (mit seinem eigenen Ausweisdokument im Original) anwesend ist, muss zur Annahme des Antrags am Schalter auch die Einverständniserklärung vorgelegt werden, die vom abwesenden Elternteil bereits ausgefüllt und unterzeichnet wurde, und zwar auf eine der folgenden Weisen:

    • Wenn der abwesende Elternteil Staatsangehöriger eines Staates der Europäischen Union ist, reicht es aus, eine Kopie eines Ausweisdokuments beizufügen.
    • Wenn der abwesende Elternteil kein Staatsangehöriger eines Staates der Europäischen Union ist, muss die Unterschrift auf der Einverständniserklärung von einem Notar oder einem Standesbeamten in Deutschland beglaubigt werden.

Falls die Einverständniserklärung des anderen Elternteils fehlt, muss gemäß den geltenden italienischen Rechtsvorschriften von je dem nach Wohnsitz des Minderjährigen zuständigen Vormundschaftsgericht ein Antrag zusammen mit allen im Antragsverfahren genannten Unterlagen gestellt werden. Für die eventuelle spätere Ausstellung des entsprechenden Konsulatsbeschlusses ist eine Gebühr in Höhe von 11,00 Euro zu entrichten.
Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall die Bearbeitung des Antrags erheblich länger dauern wird.