Heimschaffung nach Italien aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen
Eine besonders heikle Aufgabe bei der Unterstützung von italienischen Staatsbürgern im Ausland ist die Heimschaffung der Landsleute, die sich im Ausland in schwierigen Situationen befinden, die nicht an Ort und Stelle überwunden werden können. Die Unterstützung seitens des italienischen Auβenministeriums, das mit den örtlich zuständigen Einrichtungen (Präfektur, Polizeipräsidium, Kommunen, örtliche Gesundheitseinrichtungen, Sozialdienste) zusammenarbeitet, betrifft:
- Nach Deutschland ausgewanderte italienische Staatsbürger, die sich aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen gezwungen sehen, wieder nach Italien zurückzuziehen;
- Stark vernachlässigte bzw. auf sich alleine gestellte Minderjährige;
- Geisteskranke (das Verfahren ist in diesem Fall ziemlich komplex. Es bedarf nämlich nicht nur der Anwesenheit eines oder mehrerer Pfleger, sondern es muss auch eine entsprechende Klinik gefunden werden);
- Italienische Staatsbürger nach einer Haftentlassung oder im Falle einer Ausweisung aus Deutschland;
- Alleinstehende Senioren, für die eine Aufnahme in ein Altersheim in Italien gewünscht wird;
- Schwerkranke, die nicht an Ort und Stelle behandelt werden können, aufgrund mangelnder geeigneter Einrichtungen.
Die Überführungen auf Staatskosten sind beschränkt auf die von dem diplomatisch-konsularischen Netz verifizierten Notfälle. In allen anderen Fällen wird für die Überführung, nach vorheriger Unterschrift mit dem Versprechen der Zurückzahlung an den Staat, ein Darlehen gewährt.