Gemäβ der Vereinbarungen, die von den Konsulaten mit Krankenhäusern und anderen Institutionen getroffen wurden, haben die bedürftigen italienischen Staatsbürger, die im Zuständigkeitsbereich des Münchener Generalkonsulats wohnen, die Möglichkeit, ambulante und stationäre Behandlung im Krankenhaus und medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Zu diesem Zweck können Abmachungen mit Institutionen getroffen werden, die sich um ältere und bedürftige italienische Staatsangehörige kümmern, die nicht selbstständig und somit rund um die Uhr auf medizinische und psychologische Betreuung angewiesen sind.