Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Aufhebende Volksabstimmungen 2025: Ausstellung von Duplikaten

AUFHEBENDE VOLKSABSTIMMUNGEN 2025: AUSSTELLUNG VON DUPLIKATEN

 

Wahlberechtigte, die den Umschlag mit den Briefwahlunterlagen für die aufhebenden Volksabstimmungen am 8. und 9. Juni 2025 noch nicht an ihrer Wohnsitzadresse erhalten haben, können AB SONNTAG, 25. MAI 2025 bei diesem Generalkonsulat ein DUPLIKAT anfordern.

Der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats kann persönlich in dem Generalkonsulat gestellt werden oder per Post, per E-Mail an monacobaviera.elettorale@esteri.it geschickt werden. Dem Antrag, der mit der verfügbaren Mustervorlage (nur auf italienisch) erstellt werden kann, muss ein gültiges Ausweisdokument beigefügt werden.

Wahlberechtigte, die ein Duplikat der Wahlunterlagen beantragen, müssen erklären, dass sie sich der strafrechtlichen Verantwortung im Falle einer doppelten Stimmabgabe gemäß Art. 18, Abs. 2 des Gesetzes Nr. 459/2001 bewusst sind. Dieser besagt Folgendes: „Derjenige, der im Falle der Wahlen der Kammern und der Volksabstimmungen seine Stimme sowohl per Brief als auch am Wahlbezirk des letzten gemeldeten Wohnsitzes in Italien abgibt, bzw. seine Stimme mehrmals per Briefwahl abgibt, wird mit Haft von ein bis drei Jahren und einer Geldstrafe von 52 bis 258 Euro bestraft“.

Nach entsprechender Prüfung übermittelt das Generalkonsulat den Antragstellern die für die Ausstellung des Duplikats erforderlichen Informationen. Das Duplikat kann an die Wohnsitzadresse des antragstellenden Wahlberechtigten geschickt werden (sofern genügend Zeit für den Erhalt des Umschlags bleibt) oder persönlich während der Öffnungszeiten des Konsulats ausgehändigt werden. Diese sind:

  • Montag: 09:00 – 13:00 (am 02.06 ist das Generalkonsulat wegen des Nationalfeiertages geschlossen)
  • Dienstag: 09:00 – 12:00; 13:30 – 16:00
  • Mittwoch: 09:00 – 13:00
  • Donnerstag: 09:00 – 12:00; 13:30 – 16:00 (am 29.05 ist das Generalkonsulat geöffnet)
  • Freitag: 09:00 – 12:30

Ausschließlich für die Ausgabe von Duplikaten der Wahlunterlagen öffnet dieses Generalkonsulat auch zu folgenden außerordentlichen Zeiten:

  • am 31.05.2025: 13:00 – 16:00
  • am 01.06.2025: 09:00 – 12:00

Bitte beachten Sie, dass die vorfrankierten Umschläge mit den ausgefüllten Stimmzetteln bis spätestens Donnerstag, den 5. Juni 2025, 16.00 Uhr bei diesem Generalkonsulat eingehen müssen.