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Parlamentswahlen 2022

PARLAMENTSWAHLEN IN ITALIEN – 25. September 2022
STIMMABGABE PER BRIEFWAHL IM AUSLAND

Bei den für den 25. September 2022 anberaumten Parlamentswahlen in Italien stimmen Wahlberechtigte im Ausland per Briefwahl ab. Im AIRE eingetragene Wähler/innen und vorübergehend im Ausland lebende Wähler/innen, die bis zum 24. August 2022 bei ihrer Gemeinde für die Stimmabgabe im Ausland optiert haben, erhalten den Umschlag mit den Wahlunterlagen per Post. Im AIRE eingetragene Wähler/innen, die bis zum 31. Juli für die Stimmabgabe in Italien optiert haben, können in ihrer italienischen Bezugsgemeinde wählen.
Wahlberechtigte, die bis zum 11. September keine Wahlunterlagen erhalten haben, können sich an ihr zuständiges Konsulat wenden, um ein Duplikat anzufordern.
Die Wähler/innen müssen denvorfrankierten Umschlag mit den ausgefüllten Stimmzetteln so per Post zurücksenden, dass er bis spätestens 22. September 2022, 16.00 Uhr, bei ihrem zuständigen Konsulat eintrifft.
Bitte beachten Sie, dass gemäß Artikel 48 der italienischen Verfassung, die Wahl persönlich, frei und geheim ist.

WICHTIG:
– Die Wähler/innen sind persönlich für die Aufbewahrung der ihnen von der Botschaft oder dem Konsulat zugesandten Wahlunterlagen verantwortlich.
– Eine Weitergabe der Wahlunterlagen an Dritte ist strengstens verboten.
– Wer gegen die einschlägigen Vorschriften verstößt, wird mit den gesetzlich vorgesehenen Strafen belegt.Art. 18 des Gesetzes 459/2001 lautet: “1. Wer in ausländischem Hoheitsgebiet irgendeine der im Einheitstext der Bestimmungen für die Wahl der Abgeordnetenkammer gemäß Erlass des Präsidenten der Republik Nr. 361 vom 30. März 1957 und nachfolgende Abänderungen vorgesehenen Straftaten begeht, wird nach dem italienischen Gesetz bestraft. Die Strafen gemäß Art. 100 des genannten Einheitstextes gelten im Falle der Briefwahl als verdoppelt. 2. Wer bei den Wahlen der Kammern und bei Volksabstimmungen seine Stimme sowohl per Brief als auch am Wahlbezirk des letzten gemeldeten Wohnsitzes in Italien abgibt, bzw. seine Stimme mehrmals per Briefwahl abgibt, wird mit einer Haftstrafe zwischen ein und drei Jahren sowie einer Geldstrafe zwischen 52 und 258 Euro belegt.“

Die Konsularabteilung steht für weitere Auskünfte zur Verfügung.