Gerne möchten wir darüber informieren, dass gemäß des Erlasses der Rechtsverordnung vom 24.04.2014, Nr. 66, eine neue konsularische Gebührenordnung eingeführt wurde, die am 08. Juli 2014 in Kraft tritt:
- Reisepässe: Neben den Kosten von Euro 42,50 für das Pass- Heft ist eine Verwaltungsgebühr von Euro 73,50 zu entrichten. Der Gesamtbetrag für die Ausstellung des Reisepasse beträgt somit künftig Euro 116,00. Die jährliche Gebühr von Euro 40,29 wird dementsprechend abgeschafft.
- Antrag auf Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft: Der Betrag wurde auf Euro 300,00 festgesetzt.