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Neue konsularische Gebührenordnung für Reisepässe und Antrag auf Staatsbürgerschaft

Gerne möchten wir darüber informieren, dass gemäß des Erlasses der Rechtsverordnung vom 24.04.2014, Nr. 66, eine neue konsularische Gebührenordnung eingeführt wurde, die am 08. Juli 2014 in Kraft tritt:


  • Reisepässe: Neben den Kosten von Euro 42,50 für das Pass- Heft ist eine Verwaltungsgebühr von Euro 73,50 zu entrichten. Der Gesamtbetrag für die Ausstellung des Reisepasse beträgt somit künftig Euro 116,00. Die jährliche Gebühr von Euro 40,29 wird dementsprechend abgeschafft.

  • Antrag auf Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft: Der Betrag wurde auf Euro 300,00 festgesetzt.