Diese Website verwendet technische, analytische und Drittanbieter-Cookies.
Indem Sie weiter surfen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Einstellungen cookies

STANDESAMTLICHE TRAUUNG IN DEUTSCHLAND

STANDESAMTLICHE TRAUUNG IN DEUTSCHLAND

Für italienische Staatsbürger, die im A.I.R.E.-Register eingetragen ist und in Deutschland heiraten möchten, ist in Italien keine Veröffentlichung des Eheaufgebots zu beantragen. Bei den deutschen Behörden ist u.a. das Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, das von der für den Wohnsitz zuständigen konsularischen Vertretung ausgestellt wird, sechs Monate gültig ist und 6 € kostet.

Die untenstehenden Unterlagen sind per Post IM ORIGINAL an dieses Generalkonsulat zu senden, wobei im Adressaten ‚HEIRATSBÜRO‘ anzugeben ist und der Name, Vorname und die Adresse des Absenders einzutragen sind:

  • Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses (siehe bitte Anlage);
  • Antrag auf Zusendung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post (siehe Anlage);
  • vorfrankierter Umschlag im Wert von 0,85 € mit Name, Vorname und Anschrift (1,60 € für einen mittelgroßen Umschlag);
  • Kopie der Überweisung von 6,00 €, die wie folgt zu überweisen ist:

Generalkonsulat von Italien München

Hypovereinsbank

IBAN: DE86700202700010177870

SWIFT: HYVEDEMMXXX

Betrag: € 6,00

Verwendungszweck: Nachname, Vorname, Geburtsdatum – Ehefähigkeitszeugnis.

und die folgenden Unterlagen NUR IN KOPIE:

ITALIENISCHE STAATSBÜRGER:

  • Erweiterte Meldebescheinigung der deutschen Gemeinde mit Angabe der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes und des Familienstandes, die nicht älter als sechs Monate sein darf;

Bei geschiedenen Personen muss sie den Vermerk „geschieden“ und bei verwitweten Personen „verwitwet“ tragen;

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

DEUTSCHE STAATSBÜRGER:

  • Erweiterte Meldebescheinigung der deutschen Gemeinde mit Angabe der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes und des Familienstandes, die nicht älter als sechs Monate sein darf;
  • Geburtsurkunde, die nicht älter als sechs Monate sein darf;
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDES:

Bei Verwitweten: Kopie der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde des Ehepartners;

Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde mit Eintrag der Scheidung, mit Datum der Rechtskraft.

STAATSANGEHÖRIGE ANDERER NATIONALITÄTEN:

  • Erweiterte Meldebescheinigung der deutschen Gemeinde mit Angabe der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes und des Personenstandes, die nicht älter als sechs Monate sein darf;
  • Reisepass oder, wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Landes sind, ein gültiger Personalausweis;
  • alle vom Standesamt benötigten Unterlagen für den/die ausländische(n) Verlobte(n) mit Übersetzungen nur in deutscher Sprache. (Bitte senden zusammen mit den Unterlagen auch das vom Standesamt erhaltene Informationsblatt zur Überprüfung und zur Vermeidung von Verzögerungen oder Missverständnissen ein).

Nach erfolgtem Eingang der Unterlagen sendet die zuständige konsularische Abteilung das Ehefähigkeitszeugnis mit dem von Ihnen beigefügten Umschlag zu.

BITTE BEACHTEN SIE: Unterlagen, die im Original irrtümlicherweise an das Generalkonsulat verschickt worden sind, werden NICHT zurückgeschickt.

Wichtig: Wahl des Nachnamens. Bitte beachten Sie folgendes: Im Gegensatz zum deutschen Recht sieht das italienische Recht keine Wahl des Familiennamens vor. Italienische Staatsangehörige, sowohl männliche als auch weibliche, behalten für das italienische Standesamt immer den Geburtsnachnamen.