Informationen zur Beantragung einer italienischen Codice Fiscale für ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Italien
(Italienische Staatsbürger werden auf die entsprechende Seite im Abschnitt Dienstleistungen für italienische Staatsbürger verwiesen)
Antrag auf Zuweisung eines Codice Fiscale für Immobilienkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte
Der Antrag muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Notar, Anwalt, Steuerberater, Immobilienmakler, …) bei einer beliebigen Dienststelle der Agenzia delle Entrate (Amt für Steuer) gestellt werden.
Antrag auf Zuweisung eines Codice Fiscale zu Studienzwecken
Ausländische Studierende aus EU-Staaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum benötigen keinen codice fiscale, wenn sie in Italien studieren möchten. EU-/EWR-Studierende, die zu anderen Zwecken einen codice fiscale benötigen, können Sie diesen persönlich bei einer beliebigen Dienststelle der Agenzia delle Entrate beantragen.
Hinweis: Studierende ohne Hauptwohnsitz in Italien benötigen keinen codice fiscale zur Registrierung eines Mietvertrages oder sonstiger Privaturkunden. Dies hat die Agenzia delle Entrate mit Entschließung Nr. 5/E vom 14.02.2023 klargestellt.
Studierenden aus Nicht-EU-/EWR-Staaten wird der codice fiscale von Amts wegen, im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums, zugewiesen.
Antrag auf Zuweisung eines Codice Fiscale und Ausstellung des Certificato del Codice Fiscale (Steuernummer-Bescheinigung) zum Zwecke eines Online-Verfahrens oder zu Rentenangelegenheiten
Ausländische Staatsbürger, die in Bayern (Unterfranken ausgeschlossen*) wohnhaft sind und ausschließlich zu o.g. Zwecken einen Codice Fiscale benötigen, können sie ihn bei diesem Generalkonsulat beantragen. Hierfür sind folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular;
- Belege zum Grund des Antrages;
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweises des Antragsstellers. Wird der Antrag für einen Dritten (minderjährige bzw. nicht geschäftsfähige Person) gestellt, so ist eine Kopie des Ausweises des Antragsstellers (Elternteil/Vormund/Betreuer) sowie eine des Dritten beizufügen;
- Kopie der Meldebescheinigung;
- Ein voradressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag (0,95 Euro, Standardbrief) für die Zusendung der Steuernummer-Bescheinigung/Certificato del Codice Fiscale.
an
Consolato Generale d’Italia
Ufficio codici fiscali
Möhlstr. 3
81675 München
zu senden.
Der Antrag ist ausschließlich per Post einzureichen.
Hinweis:
- Bearbeitungszeiten zur Erteilung einer steuerlichen Identifikationsnummer und Ausstellung der Steuernummer-Bescheinigung: 4-6 Wochen.
- Unvollständige bzw. nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegende Anträge werden nicht berücksichtigt.
*Für Anwohner:innen in Unterfranken ist das Generalkonsulat der Italienischen Republik in Frankfurt am Main zuständig