Zivile oder kirchliche Trauung in Italien – Aufgebot
Anders als in Deutschland ist für die Eheschließung zwischen einem Mann und einer Frau in Italien zunächst ein Aufgebot erforderlich.
Der Antrag auf Aufgebot ist bei der für den Wohnort der Brautleute zuständigen Behörde einzureichen, d. h.:
- wenn beide italienischen Brautleute in diesem Konsularbezirk wohnen und ordnungsgemäß im A.I.R.E. des Italienischen Generalkonsulats in München eingetragen sind: Das Aufgebot muss beim Italienischen Generalkonsulat in München beantragt werden.
- wenn einer der beiden italienischen Ehepartner in diesem Konsularbezirk wohnt und der andere in einem anderen Konsularbezirk: kann die Aufgebotsveröffentlichung bei einer der beiden zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen beantragt werden (die Aufgebotsveröffentlichung erfolgt durch beide Vertretungen).
- Wenn einer der beiden Ehepartner in diesem Konsularbezirk wohnt und der andere in Italien (auch wenn er ausländischer Staatsangehörigkeit ist): Der Antrag auf Veröffentlichung kann bei der italienischen Wohnsitzgemeinde oder beim Italienischen Generalkonsulat in München gestellt werden (die Veröffentlichung erfolgt durch beide Behörden).
Die Aufgebote werden für einen Zeitraum von mindestens 8 aufeinanderfolgenden Tagen im Online-Konsularregister veröffentlicht, und die Eheschließung kann nach Ablauf von 3 Tagen nach vollständiger Veröffentlichung und innerhalb der folgenden 180 Tage stattfinden.
Der Antrag auf Veröffentlichung der Heiratsanzeigen muss rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor dem geplanten Trautermin) gestellt werden, indem das entsprechende Antragsformular per E-Mail an die Adresse cgmonacodibaviera.statocivile@esteri.it gesendet wird.
Nach Erhalt des Formulars und der beigefügten Unterlagen vereinbart das Konsulat einen Termin, zu dem die Anwesenheit beider Ehepartner sowie alle Unterlagen (auch die bereits per E-Mail übermittelten) im Original erforderlich sind.
Personen, die bereits verheiratet waren, wird empfohlen, sicherzustellen, dass ihr Familienstand aktualisiert ist. Etwaige Eheschließungen, Scheidungen oder Todesfälle, für die in Italien nie eine Eintragung beantragt wurde, könnten zu Verzögerungen führen und eine Verschiebung des Trautermines erforderlich machen, was weder dem Konsulat zuzuschreiben ist noch in dessen Einflussbereich liegt.
Schließlich könnte die Wohnsitzgemeinde des ausländischen Ehepartners, um die Ehefähigkeitsbescheinigung ausstellen zu können, vom italienischen Staatsbürger eine Personenstandsbescheinigung oder eine Sammelbescheinigung verlangen, die dann den lokalen Behörden vorgelegt werden muss. Informationen und Formulare zur Beantragung einer Bescheinigung bei diesem Konsulat finden Sie im Abschnitt Personenstand – Bescheinigungen – Sammelbescheinigung oder Bescheinigung über den Familienstand.
Die Eintragung der in Italien geschlossenen Ehe und die Aktualisierung des Personenstands fallen in die Zuständigkeit der italienischen Gemeinde, in der die Eheschließung stattgefunden hat.