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Eheschließung / Eingetragene Lebensgemeinschaft

Eheschließung in Deutschland

Eheschließung in Italien

Eheschliessung in anderen Ländern

Wenn Sie beabsichtigen, eine Ehe (oder eine gleichwertige Lebensform) in einem anderen Land als Deutschland oder Italien einzugehen, empfehlen wir Ihnen, sich mit den zuständigen italienischen Konsularbehörden im Gebiet der Eheschließung in Verbindung zu setzen und sich sowohl über die für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen als auch über die vor Ort vorzulegenden Unterlagen zu informieren, die für die Eintragung in Italien notwendig sind.

Bürger, die im Konsularbezirk München ansässig und ordnungsgemäß im AIRE eingetragen sind, können bei diesem Generalkonsulat die für die Eheschließung erforderlichen Dokumente beantragen.

Ebenso müssen sie nach der Eheschließung die Eintragung der im Ausland geschlossenen Ehe in Italien beantragen, indem sie die entsprechenden Unterlagen (im Original) an dieses Generalkonsulat unter folgender Adresse senden:

Ufficio Stato Civile – Matrimoni
Consolato Generale d’Italia
Möhlstr. 3 – 81675 München