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Rentenangelegenheiten

Soziale Sicherheit

Unter “sozialer Sicherheit” versteht man die Gesamtheit aller Eingriffe/Dienste, die auf die Güter- und Dienstleistungsversorgung bedürftiger Bürger gerichtet sind; hierbei handelt es sich um die kostenlose Pflege Bedürftiger, um die Vorbereitung und Integration von Einrichtungen, die arbeitunfähigen und mittellosen Bürgern Unterhalt und Sozialhilfe zusichern und Arbeitern im Fall eines Unfalls, im Fall von Krankheit oder Invalidität, im Alter oder im Fall ungewollter Arbeitslosigkeit die lebensnotwendigen Mittel bereitstellen.
Die soziale Sicherheit umfasst folgende Bereiche:

  • Soziale Fürsorge, die im Rahmen der Möglichkeiten der Versorgungseinrichtungen ihrer allgemeinen Aufgabe des Schutzes von Bedürftigen nachkommt;
  • Sozialversicherung, die ihrer besonderen Aufgabe, dem Schutz der Arbeiter, nachgeht.