{"id":4257,"date":"2026-01-29T15:51:09","date_gmt":"2026-01-29T14:51:09","guid":{"rendered":"https:\/\/consmonacodibaviera.esteri.it\/?page_id=4257"},"modified":"2026-03-19T14:33:19","modified_gmt":"2026-03-19T13:33:19","slug":"eheschliessung-in-italien","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consmonacodibaviera.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile-2\/eheschliessung-eingetragene-lebensgemeinschaft\/eheschliessung-in-italien\/","title":{"rendered":"Eheschliessung in Italien"},"content":{"rendered":"<h4><strong>Zivile oder kirchliche Trauung in Italien \u2013 Aufgebot<\/strong><\/h4>\n<p>Anders als in Deutschland ist f\u00fcr die Eheschlie\u00dfung zwischen einem Mann und einer Frau in Italien zun\u00e4chst ein <strong>Aufgebot<\/strong> erforderlich.<\/p>\n<p>Der Antrag auf Aufgebot ist bei der f\u00fcr den Wohnort der Brautleute zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde einzureichen, d. h.:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>wenn beide italienischen Brautleute in diesem Konsularbezirk wohnen und ordnungsgem\u00e4\u00df im A.I.R.E. des Italienischen Generalkonsulats in M\u00fcnchen eingetragen sind<\/strong>: Das Aufgebot muss beim Italienischen Generalkonsulat in M\u00fcnchen beantragt werden.<\/li>\n<li><strong>wenn einer der beiden italienischen Ehepartner in diesem Konsularbezirk wohnt und der andere in einem anderen Konsularbezirk:<\/strong> kann die Aufgebotsver\u00f6ffentlichung bei einer der beiden zust\u00e4ndigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen beantragt werden (die Aufgebotsver\u00f6ffentlichung erfolgt durch beide Vertretungen).<\/li>\n<li><strong>Wenn einer der beiden Ehepartner in diesem Konsularbezirk wohnt und der andere in Italien<\/strong> (auch wenn er ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6rigkeit ist): Der Antrag auf Ver\u00f6ffentlichung kann bei der italienischen Wohnsitzgemeinde oder beim Italienischen Generalkonsulat in M\u00fcnchen gestellt werden (die Ver\u00f6ffentlichung erfolgt durch beide Beh\u00f6rden).<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Aufgebote werden f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens 8 aufeinanderfolgenden Tagen im Online-Konsularregister ver\u00f6ffentlicht, und die Eheschlie\u00dfung kann nach Ablauf von 3 Tagen nach vollst\u00e4ndiger Ver\u00f6ffentlichung und innerhalb der folgenden 180 Tage stattfinden.<\/p>\n<p>Der Antrag auf Ver\u00f6ffentlichung der Heiratsanzeigen muss rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor dem geplanten Trautermin) gestellt werden, indem das entsprechende <a href=\"https:\/\/consmonacodibaviera.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2026\/01\/RICHIESTA-pubblicazioni-matrimonio.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Antragsformular<\/strong><\/a> per E-Mail an die Adresse<em> cgmonacodibaviera.statocivile@esteri.it<\/em> gesendet wird.<\/p>\n<p>Nach Erhalt des Formulars und der beigef\u00fcgten Unterlagen vereinbart das Konsulat <strong>einen Termin<\/strong>, zu dem die <strong>Anwesenheit beider Ehepartner<\/strong> sowie alle <strong>Unterlagen<\/strong> (auch die bereits per E-Mail \u00fcbermittelten) <strong>im Original<\/strong> erforderlich sind.<\/p>\n<p>Personen, die bereits verheiratet waren, wird empfohlen, sicherzustellen, dass ihr Familienstand aktualisiert ist. Etwaige Eheschlie\u00dfungen, Scheidungen oder Todesf\u00e4lle, f\u00fcr die in Italien nie eine Eintragung beantragt wurde, k\u00f6nnten zu Verz\u00f6gerungen f\u00fchren und eine Verschiebung des Trautermines erforderlich machen, was weder dem Konsulat zuzuschreiben ist noch in dessen Einflussbereich liegt.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich k\u00f6nnte die Wohnsitzgemeinde des ausl\u00e4ndischen Ehepartners, um die Ehef\u00e4higkeitsbescheinigung ausstellen zu k\u00f6nnen, vom italienischen Staatsb\u00fcrger eine Personenstandsbescheinigung oder eine Sammelbescheinigung verlangen, die dann den lokalen Beh\u00f6rden vorgelegt werden muss. Informationen und Formulare zur Beantragung einer Bescheinigung bei diesem Konsulat finden Sie im Abschnitt <strong>Personenstand \u2013 Bescheinigungen \u2013 <a href=\"https:\/\/consmonacodibaviera.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile-2\/bescheinigungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sammelbescheinigung oder Bescheinigung \u00fcber den Familienstand.<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Die Eintragung der in Italien geschlossenen Ehe und die Aktualisierung des Personenstands fallen in die Zust\u00e4ndigkeit der italienischen Gemeinde, in der die Eheschlie\u00dfung stattgefunden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Zivile oder kirchliche Trauung in Italien \u2013 Aufgebot Anders als in Deutschland ist f\u00fcr die Eheschlie\u00dfung zwischen einem Mann und einer Frau in Italien zun\u00e4chst ein Aufgebot erforderlich. 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