{"id":3780,"date":"2025-11-26T14:57:34","date_gmt":"2025-11-26T13:57:34","guid":{"rendered":"https:\/\/consmonacodibaviera.esteri.it\/?page_id=3780"},"modified":"2025-11-27T14:57:57","modified_gmt":"2025-11-27T13:57:57","slug":"aenderung-des-vor-und-nachnamens","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consmonacodibaviera.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile-2\/aenderung-des-vor-und-nachnamens\/","title":{"rendered":"\u00c4nderung des Vor- und Nachnamens"},"content":{"rendered":"<p>Gem\u00e4\u00df der Art. 89 ff. des Pr\u00e4sidialdekrets Nr. 396 vom 3. November 2000, ge\u00e4ndert durch das Pr\u00e4sidialdekret Nr. 54 vom 13. M\u00e4rz 2012, muss jede(r), der\/die seinen Vor- oder Nachnamen \u00e4ndern oder einen weiteren hinzuf\u00fcgen m\u00f6chte, einen Antrag beim <a href=\"https:\/\/www.prefettura.it\/portale\/multidip\/index.htm\">Pr\u00e4fekten der Provinz seines Wohnsitzes oder des Bezirks stellen, in dem sich das Standesamt befindet, bei dem die Geburtsurkunde, auf die sich der Antrag bezieht, hinterlegt ist<\/a>.<\/p>\n<p>Italienische Staatsb\u00fcrger*in, der*die im Konsularbezirk des Generalkonsulats der Italienischen Republik in M\u00fcnchen wohnen und ordnungsgem\u00e4\u00df im AIRE (Register f\u00fcr Italiener im Ausland) eingetragen sind, k\u00f6nnen die erforderlichen Unterlagen alternativ per Post an das Generalkonsulat senden, das sie dann an die zust\u00e4ndige Pr\u00e4fektur weiterleitet.<\/p>\n<hr \/>\n<h4><strong>Allgemeine Hinweise<\/strong><\/h4>\n<h5><strong>Zul\u00e4ssigkeit der Antr\u00e4ge<\/strong><\/h5>\n<p>Nach italienischem Recht <strong>ist die \u00c4nderung des Vor- oder Nachnamens eine Ausnahme<\/strong>, daher k\u00f6nnen Antr\u00e4ge <strong>nur und ausschlie\u00dflich in objektiv relevanten F\u00e4llen zugelassen werden<\/strong>, die durch angemessene und aussagekr\u00e4ftige Unterlagen sowie<strong> stichhaltige und gewichtige Gr\u00fcnde belegt sind.<\/strong><\/p>\n<blockquote><p><em>In keinem Fall kann die Zuweisung von Nachnamen beantragt werden, die von historischer Bedeutung sind oder in irgendeiner Weise zu der irrt\u00fcmlichen Annahme f\u00fchren k\u00f6nnten, dass der Antragsteller einer ber\u00fchmten oder besonders bekannten Familie an dem Ort angeh\u00f6rt, an dem seine Geburtsurkunde registriert ist oder an dem er seinen Wohnsitz hat.<\/em><br \/>\n<em><strong>Das italienische Recht sieht keine \u00c4nderung des Nachnamens f\u00fcr verheiratete Frauen vor.<\/strong><\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Bitte beachten Sie:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Generalkonsulat hat keine Entscheidungsbefugnis \u00fcber Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung des Vor- und\/oder Nachnamens, sondern fungiert lediglich als Vermittler zwischen dem B\u00fcrger und der zust\u00e4ndigen Pr\u00e4fektur in Italien.<\/li>\n<li>Das Generalkonsulat hat keinen Einfluss auf den Zeitplan des Verfahrens, der durch eine Reihe von Schritten bestimmt wird, die durch die Vorschriften und Antwortfristen der Pr\u00e4fektur geregelt sind.<\/li>\n<li>Das Ergebnis des Antrags liegt im Ermessen des Pr\u00e4fekten, der ihn ablehnen kann, wenn er die angegebenen Gr\u00fcnde f\u00fcr unzureichend oder unbegr\u00fcndet h\u00e4lt.<\/li>\n<li>Das gesamte Verfahren zur \u00c4nderung des Vor- und\/oder Nachnamens wird von der zust\u00e4ndigen Pr\u00e4fektur in Italien durchgef\u00fchrt und findet ausschlie\u00dflich in italienischer Sprache statt. Wer mit unserer Sprache nicht vertraut ist, sollte in Betracht ziehen, auf eigene Kosten die Dienste eines professionellen \u00dcbersetzers in Anspruch zu nehmen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5><strong>Verfahren<\/strong><\/h5>\n<p>Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung des Vor- oder Nachnamens haben folgenden Ablauf:<\/p>\n<ol>\n<li>Antrag der betroffenen Person mit einem spezifischen Formular (zu finden <a href=\"https:\/\/www.prefettura.it\/portale\/multidip\/index.htm\">auf der Website der zust\u00e4ndigen Pr\u00e4fektur<\/a>);<\/li>\n<li>Weiterleitung des Antrags an die zust\u00e4ndige Pr\u00e4fektur;<br \/>\nDie Pr\u00e4fektur gibt eine R\u00fcckmeldung, die wie folgt ausfallen kann:<br \/>\n<strong>&#8211; Annahme<\/strong> des Antrags;<br \/>\n<strong>&#8211; Ablehnung<\/strong> des Antrags;<br \/>\n<strong>&#8211; Annahme unter Vorbehalt<\/strong>: Der Pr\u00e4fekt kann zus\u00e4tzliche Unterlagen anfordern, beispielsweise ein F\u00fchrungszeugnis. Nach Vorlage der angeforderten Unterlagen entscheidet der Pr\u00e4fekt \u00fcber die Annahme oder Ablehnung des Antrags.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Bei Annahme erl\u00e4sst der Pr\u00e4fekt einen vorl\u00e4ufigen Beschluss zur \u00c4nderung des Vornamens und\/oder Nachnamens.<\/li>\n<li>Ver\u00f6ffentlichung einer Bekanntmachung mit einer Zusammenfassung des Antrags f\u00fcr 30 Tage.<\/li>\n<li>Die zust\u00e4ndige Pr\u00e4fektur wird \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung informiert.<\/li>\n<li>Wenn keine Einw\u00e4nde erhoben wurden, kann die Pr\u00e4fektur einen endg\u00fcltigen Beschluss zur \u00c4nderung des Vor- und\/oder Nachnamens erlassen.<\/li>\n<li>Die betroffene Person beantragt bei der Gemeinde ihres Geburtsortes (oder, wenn sie im Ausland geboren wurde, bei der Gemeinde, die die Urkunde umgeschrieben hat), den endg\u00fcltigen Beschluss \u00fcber die \u00c4nderung des Vor- oder Nachnamens einzutragen und zu vermerken, und bei der Gemeinde, bei der sie im AIRE (Register f\u00fcr Italiener im Ausland) eingetragen ist, die Aktualisierung der Melderegisterdaten zu veranlassen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5><strong>Kosten<\/strong><\/h5>\n<p>Gem\u00e4\u00df der Artikel 3 und 4 des Tarifs \u201eAnhang A\u201d zum Pr\u00e4sidialdekret Nr. 642 vom 26. Oktober 1972 unterliegen Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung des Vor- und\/oder Nachnamens und alle damit verbundenen Urkunden (die in den Punkten 3 und 6 des vorstehenden Abschnitts genannten Beschl\u00fcsse) einer Geb\u00fchr f\u00fcr die Steuermarke in H\u00f6he von 16,00 Euro.<\/p>\n<p>Italienische Staatsb\u00fcrger mit Wohnsitz im Ausland, die einen Antrag auf \u00c4nderung des Vor- und\/oder Nachnamens stellen, m\u00fcssen daher zuvor die Geb\u00fchr per Bank\u00fcberweisung in Euro an den Staatshaushalt entrichten:<\/p>\n<p>Zahlungempf\u00e4nger: Ministero dell\u2019Economia e delle Finanze<br \/>\nIBAN: IT79Z0100003245BE00000000QK<br \/>\nBIC: BITAITRRENT<br \/>\nVerwendungszweck: \u00ab<em>Codice Fiscale des Antragstellers<\/em>\u00bb \u2013 Bollo su istanza Prefettura \u2013 anno di riferimento \u00ab<em>AAAA<\/em>\u00bb <em>oder<\/em> mese\/anno \u00ab<em>MM\/AAAA<\/em>\u00bb<br \/>\nBetrag: Eur 16,00<\/p>\n<blockquote><p><em>Antr\u00e4ge auf Vor- und Nachnamens\u00e4nderungen, die gestellt werden, weil sie l\u00e4cherlich sind, oder weil sie die nat\u00fcrliche Herkunft offenbaren, sind von der Steuermarke befreit (Art. 93 D.P.R. Nr. 396 vom 3. November 2000).<\/em><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Gem\u00e4\u00df der Art. 89 ff. des Pr\u00e4sidialdekrets Nr. 396 vom 3. November 2000, ge\u00e4ndert durch das Pr\u00e4sidialdekret Nr. 54 vom 13. 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