{"id":2277,"date":"2024-11-05T11:09:27","date_gmt":"2024-11-05T10:09:27","guid":{"rendered":"https:\/\/consmonacodibaviera.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile-2\/"},"modified":"2024-11-05T11:11:06","modified_gmt":"2024-11-05T10:11:06","slug":"stato-civile-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consmonacodibaviera.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile-2\/","title":{"rendered":"Personstandsabteilung"},"content":{"rendered":"<p>Die italienische Staatsb\u00fcrgerschaft wird dem Kind automatisch mit der \u00dcbersendung der Geburtsurkunde verliehen: es ist nicht notwendig, sich an das Staatsb\u00fcrgerschaftsamt zu wenden.<\/p>\n<p>Der Staatsb\u00fcrger ist verpflichtet, das Konsulat \u00fcber jede \u00c4nderung seiner Adresse (auch im Falle einer endg\u00fcltigen R\u00fcckkehr nach Italien) oder jede \u00c4nderung des Personenstands (Geburten, Eheschlie\u00dfungen, Todesf\u00e4lle, \u00c4nderung der Staatsangeh\u00f6rigkeit) seiner Familie zu informieren.<\/p>\n<p>Das Fehlen dieser Informationen kann dazu f\u00fchren, dass die Ausstellung von Bescheinigungen und Dokumenten (Reisep\u00e4sse und Personalausweise) l\u00e4nger dauert, da das Amt zun\u00e4chst notwendigerweise die verwaltungstechnische Situation der betreffenden Person regeln muss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie: Geb\u00fchrenpflichtige Dienstleistungen k\u00f6nnen in bar, per \u00dcberweisung oder mit einer deutschen EC-Karte* bezahlt werden, d.h. NICHT mit anderen EC-Karten oder Kreditkarten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>*Die Zahlung mit der EC-Karte ist kostenlos. Es fallen jedoch lediglich Transaktionskosten an, die dem Staatshaushalt nicht in Rechnung gestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Transaktionskosten, deren Bedingungen an der Kasse des Generalkonsulats ausgeh\u00e4ngt sind, belaufen sich derzeit auf 0,14 \u20ac + 0,20 % des bearbeiteten Transaktionsbetrags.<\/p>\n<p>Bitte lesen Sie die Informationen zum Datenschutz und zur Privatsph\u00e4re (PDF-Format)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VERSAND VON DOKUMENTEN PER POST<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr viele Register- und Personenstandsdokumente ist die Anwesenheit des Nutzers im Konsulat nicht unbedingt erforderlich. Nur bei Antr\u00e4gen f\u00fcr das Eheaufgebot in Italien ist die Anwesenheit unerl\u00e4sslich.<\/p>\n<p>Alle Antr\u00e4ge auf Umschreibung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden m\u00fcssen per Post an das Konsulat an die allgemeine Adresse gesendet werden:<\/p>\n<p>Italienisches Generalkonsulat in M\u00fcnchen<\/p>\n<p>M\u00f6hlstr. 3<\/p>\n<p>D &#8211; 81675 M\u00fcnchen<\/p>\n<p>Alle wichtigen Informationen \u00fcber das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen sind auf unserer Website zu finden, die Sie bitte sorgf\u00e4ltig lesen. Formulare finden Sie unter Formulare (Link).<\/p>\n<p><strong>Bescheinigungen<\/strong><\/p>\n<p>Bescheinigungen d\u00fcrfen nur zur Vorlage bei ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden oder Privatpersonen (Bank, Notar etc.) ausgestellt werden. Sie k\u00f6nnen nicht zur Vorlage bei anderen Verwaltungen des italienischen Staates ausgestellt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Bescheinigung \u00fcber die Eintragung in das Konsulatsregister mit Angabe der Adresse bei Vorlage einer Erweiterten Meldebescheinigung, die nicht \u00e4lter als sechs Monate ist<\/li>\n<li>Bescheinigung \u00fcber den freien Status bei Vorlage einer Erweiterten Meldebescheinigung, die nicht \u00e4lter als sechs Monate ist<\/li>\n<li>Kumulative Bescheinigung f\u00fcr die Eheschlie\u00dfung<\/li>\n<li>Bescheinigung der Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bescheinigungen, die nur von italienischen Gemeinden ausgestellt werden d\u00fcrfen:<\/p>\n<ul>\n<li>Bescheinigung \u00fcber den Familienstand<\/li>\n<li>Bescheinigung oder Auszug aus der Geburtsurkunde<\/li>\n<li>Bescheinigung oder Auszug aus der Heiratsurkunde<\/li>\n<li>Bescheinigung oder Auszug aus der Sterbeurkunde<\/li>\n<li>Bescheinigung \u00fcber die AIRE-Eintragung<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bescheinigungen, die nur von den italienischen Gerichten ausgestellt werden k\u00f6nnen:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fchrungszeugnis und laufende Strafverfahren<\/li>\n<li>Rechtskr\u00e4ftiges Scheidungsurteil<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Abschriften<\/strong><\/p>\n<p>Die Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden eines im Ausland geborenen, verheirateten oder verstorbenen Landsmannes m\u00fcssen in den Personenstandsregistern der Gemeinde des letzten Wohnsitzes des Betreffenden oder seiner Eltern in Italien umgeschrieben werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr diese Formalit\u00e4t, die in der Regel von Amts wegen erfolgt, ist eine Bescheinigung nach einem internationalen (mehrsprachigen) Muster erforderlich. Die Vorschriften und Formulare der Bescheinigungen sind von Land zu Land unterschiedlich; es ist daher erforderlich, die Internetseite der f\u00fcr das jeweilige Gebiet zust\u00e4ndigen konsularischen Vertretung zu konsultieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Zus\u00e4tzliche Zuweisung des Nachnamens der Mutter und dem des Vaters bei Kindern italienischer Staatsb\u00fcrger<\/strong><\/p>\n<p>Nach einem k\u00fcrzlich erlassenen Urteil des italienischen Verfassungsgerichts k\u00f6nnen Eltern, die die italienische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen, in gegenseitigem Einvernehmen durch eine Erkl\u00e4rung bei der Geburt des Kindes zus\u00e4tzlich zum Nachnamen des Vaters dem Kind auch den Nachnamen der Mutter zuweisen.<\/p>\n<p>Die Eltern k\u00f6nnen ihren Willen gegen\u00fcber dem Standesamt der deutschen Gemeinde \u00e4u\u00dfern, das die Urkunde bei der Meldung der Geburt ausstellen muss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Umschreibung in Italien muss der internationalen Geburtsurkunde im Original eine formlose Erkl\u00e4rung der Eltern unter Beif\u00fcgung von Kopien ihrer Ausweispapiere beigef\u00fcgt werden, in der sie ihren Wunsch \u00e4u\u00dfern, den Familiennamen der Mutter dem des Vaters hinzuzuf\u00fcgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese M\u00f6glichkeit wird auch Adoptiveltern in Bezug auf die adoptierten Kinder einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Umschreibung der Geburtsurkunde des Kindes<\/strong><\/p>\n<p>Die Kinder von Staatsb\u00fcrgern, die beide die italienische Staatsb\u00fcrgerschaft besitzen oder von denen mindestens ein Elternteil die italienische Staatsb\u00fcrgerschaft besitzt, auch wenn sie im Ausland geboren wurden und m\u00f6glicherweise eine andere Staatsb\u00fcrgerschaft besitzen, sind italienische Staatsb\u00fcrger und ihre Geburt muss in Italien eingetragen werden.<\/p>\n<p>Zu diesem Zweck und wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, muss dem Konsulat das Original der Geburtsurkunde vorgelegt werden, die nach dem internationalen mehrsprachigen Muster (Wiener \u00dcbereinkommen von 1976) erstellt wurde.<\/p>\n<p>Bei der Umschreibung von unehelichen Kindern m\u00fcssen dem Konsulat folgende Unterlagen vorgelegt werden:<\/p>\n<p>Geburtsurkunde nach internationalem Muster (internationale Geburtsurkunde);<\/p>\n<p>Anerkennung der Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennung);<\/p>\n<p>Anerkennung der Mutterschaft (Mutterschaftsanerkennung).<\/p>\n<p>Alle oben genannten Dokumente, die in deutscher Sprache ausgestellt sind, m\u00fcssen von einem vereidigten \u00dcbersetzer des Vertrauens des italienischen Generalkonsulats ins Italienische \u00fcbersetzt werden. Klicken Sie hier, um eine Liste der \u00dcbersetzer zu erhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Informationen sind allgemeiner Natur und decken die meisten F\u00e4lle ab.<\/p>\n<p>In besonderen F\u00e4llen beh\u00e4lt sich das Konsulat das Recht vor, zus\u00e4tzliche Unterlagen anzufordern.<\/p>\n<p><strong>Eheschlie\u00dfungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>In Deutschland<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Eheschlie\u00dfungen in Deutschland &#8211; Ehef\u00e4higkeitszeugnis<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>In Italien auf der Gemeinde<\/strong><\/p>\n<p>Im Gegensatz zur Eheschlie\u00dfung in Deutschland, ist f\u00fcr die Eheschlie\u00dfung in Italien zun\u00e4chst das Aush\u00e4ngen des Eheaufgebots erforderlich, das mindestens 11 Tage lang am Schwarzen Brett des Generalkonsulats ausgeh\u00e4ngt werden muss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Eheschlie\u00dfungen in Italien \u2013 Das Eheaufgebot<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wichtig: Wahl des Familiennamens<\/strong><\/p>\n<p>Achtung: Im Gegensatz zum deutschen Recht sieht das italienische Recht keine Wahl des Familiennamens vor: Italienische Staatsangeh\u00f6rige, sowohl M\u00e4nner als auch Frauen, behalten f\u00fcr das italienische Standesamt immer ihren Geburtsnamen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Lebenspartnerschaften<\/strong><\/p>\n<p><strong>Umschreibung einer bestehenden deutschen standesamtlichen Urkunde in Italien<\/strong><\/p>\n<p>Nach Inkrafttreten der \u00dcbergangsbestimmungen zum Gesetz 76\/2016 (Ministerialerlass Nr. 144 vom 23.07.2016) sind italienische Staatsangeh\u00f6rige, die bereits im Ausland eine Ehe oder Lebenspartnerschaft nach \u00f6rtlichem Recht mit einer Person des gleichen Geschlechts geschlossen haben, verpflichtet, die ausl\u00e4ndische standesamtliche Urkunde in Italien umschreiben zu lassen. Die Betroffenen m\u00fcssen daher die Umschreibung der im Konsulatsbezirk M\u00fcnchen geschlossenen deutschen Urkunde direkt bei der italienischen Wohnsitzgemeinde oder \u00fcber das Generalkonsulat selbst beantragen. Die Urkunde muss im Original vorgelegt werden und von einer italienischen \u00dcbersetzung begleitet sein, die entweder von einem italienischen Gericht oder vom Generalkonsulat anerkannten, vereidigten \u00dcbersetzer angefertigt wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung einer Lebenspartnerschaft<\/strong><\/p>\n<p>Eine Lebenspartnerschaft kann nicht nur bei der zust\u00e4ndigen deutschen Beh\u00f6rde, sondern auch beim Generalkonsulat des Wohnsitzes des bei der AIRE registrierten italienischen Staatsb\u00fcrgers begr\u00fcndet werden. Zusammen mit der Begr\u00fcndung der Lebenspartnerschaft k\u00f6nnen die Beteiligten etwaige Vereinbarungen \u00fcber den G\u00fcterstand vorlegen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Anerkennung von ausl\u00e4ndischen Scheidungsurteilen<\/strong><\/p>\n<p>Wurde die Scheidung in Deutschland erwirkt, muss das rechtskr\u00e4ftige Urteil bei der zust\u00e4ndigen italienischen Beh\u00f6rde in das Register der Eheschlie\u00dfungen eingetragen werden, damit die Entscheidung des Gerichts in Italien wirksam wird.<\/p>\n<p>Zu diesem Zweck muss der Antragsteller dem Konsulat die Unterlagen vorlegen, die in den Informationsbl\u00e4ttern aufgelistet sind, die durch Anklicken der nachstehenden Links aufgerufen werden k\u00f6nnen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Urteile, die vor dem 1. M\u00e4rz 2001 erlassen worden sind<\/p>\n<p>Informationsblatt<\/p>\n<p>Erkl\u00e4rung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Urteile, die zwischen dem 1. M\u00e4rz 2001 und dem 31. Juli 2022 erlassen worden sind<\/p>\n<p>Informationsblatt<\/p>\n<p>Erkl\u00e4rung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Urteile, die nach dem 1. August 2022 erlassen worden sind<\/p>\n<p>Informationsblatt<\/p>\n<p>Erkl\u00e4rung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderung des Vornamens und\/oder Familiennamens<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Informationen klicken Sie hier<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Adoption<\/strong><\/p>\n<p>Parteiverkehr nur nach Terminvereinbarung.<\/p>\n<p>Bitte senden Sie eine E-Mail an: cittadinanza.monacobaviera@esteri.it<\/p>\n<p>Laden Sie den aktualisierten Konsulatstarif hier herunter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die italienische Staatsb\u00fcrgerschaft wird dem Kind automatisch mit der \u00dcbersendung der Geburtsurkunde verliehen: es ist nicht notwendig, sich an das Staatsb\u00fcrgerschaftsamt zu wenden. 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