Das Gesetz vom 23. August 2004, Nr. 226 (G.U. (italienisches Amtsblatt entsprechend dem Gesetzblatt) Nr. 204 vom 31.8.2004), veranlasst die vorzeitige Aufhebung des verpflichtenden Wehrdienstes und die Einführung des Dienstes als Berufssoldat.
Italienische Staatsbürger, die beabsichtigen für den freiwilligen Wehrdienst in ihre Heimat zurückzukehren, können nicht von den vom Gesetz 433/66, welches eine Rückkehr in die Heimat auf Kosten des Staates ausschließlich aus Gründen der Wehrpflicht vorsieht, vorgesehenen Vorteilen profitieren.
Für die in diesem Konsulatsbezirk ansässigen Staatsbürger, die in der Vergangenheit ihre militärische Position nicht gesetzlich geregelt haben und somit für Wehrdienstverweigerer erklärt wurden, ist es jetzt möglich durch persönliches Erscheinen im Konsulat die Prozedur zur Streichung der Wehrdienstverweigerung ins Laufen zu bringen.