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Selbstbescheinigung

 

Selbstbescheinigung

Diese Erklärung über eigene Belange und persönliche Daten kann der Bürger selbst verfassen und unterzeichnen und im Verkehr mit den italienischen Behörden und den öffentlichen Dienstleistungsträgern benutzen.

Im Verkehr zwischen Privatpersonen können die betreffenden Personen selbst entscheiden, ob sie diese "Eigenerklärung" verwenden oder ob sie eine "Eidestattliche Erklärung" bzw. "Erklärung anstelle öffentlicher Beweisurkunde" verwenden möchten.

Die "Eigenerklärung" ist per Dekret Nr. 445 des italienischen Staatspräsidenten vom 28. Dezember 2000 eingeführt worden, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die öffentliche Verwaltung effizienter und transparenter zu gestalten.

 

 

 


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