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Wahlen zum COMITES

 

Wahlen zum COMITES

Die Mitglieder der COMITES (Ausschüsse der Italiener im Ausland) werden auf der Grundlage der Kandidatenlisten, die von den in den jeweiligen Konsulatsbezirken ansässigen italienischen Staatsbürgern unterzeichnet werden, gewählt.

Volljährige im Ausland ansässige italienische Staatsbürger, die in die Wählerlisten eingetragen sind, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben (gemäß dem von dem Gesetz 459 des Jahres 2001 vorgesehenen System). Sie müssen also nicht mehr persönlich im Wahllokal erscheinen.

Hierbei schickt die Konsulatsabteilung, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, an jeden Wähler einen Umschlag, der das vollständige Wahlmaterial und ein Informationsblatt zu den Wahlbedingungen enthält.

Der Bürger wählt dann, unter Beachtung der Anweisungen, indem er den Wahlzettel mit dem bereits frankierten Briefumschlag per Post an das Konsulatsbüro zurückschickt. Die Briefsendung sollte so schnell wie möglich erfolgen.

 

 

 


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