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Reisepass

ITALIENISCHER REISEPASS

Der italienische Reisepass wird bei der Passabteilung des Generalkonsulats beantragt.

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Das Generalkonsulat der Republik Italien in München stellt Pässe für italienische Staatsangehörige aus, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im zuständigen Konsularbezirk haben und im A.I.R.E. – Register (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) eingetragen sind.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt:

  • Für Volljährige ab 18 Jahren: 10 Jahre;
  • Für Minderjährige von 0 bis 3 Jahren (nicht vollendet): 3 Jahre;
  • Für Minderjährige nach Vollendung des 3. Jahres bis 18 Jahren (nicht vollendet): 5 Jahre.

Die Kosten für die Ausstellung des Reisepasses betragen 116,00 €, die per Überweisung entrichtet werden können.

Bitte verwenden Sie dazu folgende Bankverbindung:

Consolato Generale d’Italia Monaco di Baviera,
Hypovereinsbank,
IBAN: DE86700202700010177870,
SWIFT: HYVEDEMMXXX,
Verwendungszweck: Pass …… (Vorname, Nachname, Geburtsdatum)

WIE WIRD EIN ITALIENISCHER PASS BEANTRAGT

Es ist erforderlich, einen Termin zu vereinbaren. Erwachsene ab dem 70. Lebensjahr können am Mittwoch und Donnerstag zwischen 09:00 und 11:00 Uhr ohne Termin im Generalkonsulat vorsprechen.

Ab dem 7. November 2020 können die Termine für den Reisepass, ausgenommen der oben genannten Personen,  nur noch über die Reservierungsplattform „Prenot@mi“ beantragt werden.

TERMINANFRAGEN PER POST, FAX oder PERSÖNLICH WERDEN NICHT AKZEPTIERT.

Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen und des Personalmangels wird wärmstens empfohlen, den Termin rechtzeitig und in angemessener Zeit vor Ablauf des eigenen Reisepasses zu vereinbaren.

Dem Antragstellenden wird ein Termin vergeben und ausschließlich nach Vergleich und Überprüfung der im Formular erklärten personenbezogenen Daten und der in der hiesigen Datenbank gespeicherten personenbezogenen Daten wird dieser per E-Mail mitgeteilt. Jegliche mangelnde Übereinstimmung wird dem Antragstellenden mitgeteilt, der beim zuständigen Einwohneramt- (A.I.R.E.) und der Standesamtabteilung des Generalkonsulats die entsprechenden Änderungen der eigenen personenbezogenen Daten vornehmen soll. Es wird darum wärmstens empfohlen, jegliche Änderung der personenbezogenen Daten (A.I.R.E. Eintragung, Ummeldung, standesamtliche Änderungen, usw.) umgehend der A.I.R.E. – und Standesamtabteilung mitzuteilen.

Nach erfolgter Terminvergabe wird der Antragstellende am angegeben Tag zur angegebenen Uhrzeit (bitte die genaue Uhrzeit des Termins beachten) mit allen notwendigen Unterlagen im Original und in Kopie vorstellig. UNVOLLSTÄNDIGE UNTERLAGEN WERDEN NICHT AKZEPTIERT und ein neuer Termin wird dementsprechend erforderlich sein. Wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist dies der Gesamtabteilung Pass- und Personalausweis mitzuteilen, um ihn abzusagen.

Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden:

  • Reisepass und/oder Personalausweis im Original und Kopie. Ist der Antragsteller aufgrund von Diebstahl oder Verlust nicht mehr im Besitz des vorherigen Personalausweises und/oder Reisepasses, muss beim Termin die Diebstahl- oder Verlustanzeige, die bei der zuständigen Behörde (Polizei) erstattet wurde, vorlegen und mit zwei weiteren aktuellen Passfotos und in Begleitung zweier Zeugen/*innen mit gültigen Ausweisdokumenten und entsprechenden Fotokopien zur Identifizierung erscheinen.
  • Ein (1) biometrisches, farbiges auf weißen Hintergrund, Frontalaufnahme, aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passbild (ICAO Standard – 3,5 cm x 4,5 cm).
  • Überweisungsbeleg von 116,00 Euro notwendigerweise per Banküberweisung zu zahlen, die mindestens fünf (5) Tage vor dem Termin zu tätigen ist.

Consolato Generale d’Italia Monaco di Baviera

Hypovereinsbank

IBAN: DE86700202700010177870

SWIFT: HYVEDEMMXXX

Verwendungszweck: Passaporto …… (Name, Nachname und Geburtsdatum)

  • Fotokopie der Meldebescheinigung der gesamten Familieneinheit.

Hat der Antragsteller minderjährige Kinder, ist die EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DES ANDEREN ELTERNTEILS ZUR AUSSTELLUNG EINES EIGENEN DOKUMENTS nicht mehr benötigt: in diesem Fall reicht es aus, eine Erklärung auszufüllen (hier herunterladen).

  • Je Reisepass wird die Freistellung zur Zusendung des Passes per Post (“Liberatoria – Richiesta di spedizione per posta del passaporto”) benötigt. (hier klicken)
  • Je Reisepass einen vorfrankierten Umschlag, ausschließlich mit Briefmarken in Höhe von Euro 4,25 mit vollständiger Adresse des Empfängers für die Zusendung des Passes benötigt.

ANTRAG DES REISEPASSES FÜR MINDERJÄHRIGE: für die Ausstellung des Reisepasses für Minderjährige muss das Antragsformular für Minderjährige von beide Elternteilen unterschrieben, sowie eine Kopie ihrer Ausweise oder Reisepässe mit Foto und Unterschrift, beigefügt werden.

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR AUSSTELLUNG EINES PERSONALAUSWEISES UND / ODER EINES REISEPASSES FÜR DAS MINDERJÄHRIGE KIND (hier klicken)

Nicht EU-Bürger müssen im Konsulat persönlich erscheinen oder ihre Unterschrift von der zuständigen deutschen Gemeindeverwaltung oder vom Notar beglaubigen lassen.

Am Tag des Termins muss auch der Minderjährige persönlich erscheinen.

Unabdinglich für eine schnelle Bearbeitung des Antrags ist die von beide Elternteilen unterzeichnete Einverständniserklärung.

BEI FEHLENDER EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG AUF GRUND NICHT ERTEILTER ZUSTIMMUNG

  • Antrag an den zuständigen Vormundschaftsrichter des Wohnsitzes des Minderjährigen laut dem italienischen Gesetz;
  • Nachträgliche Zahlung des Betrages von 11,00 Euro für die eventuelle Ausstellung des Konsulardekrets.

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung des Sachverhalts in diesem Fall deutlich längere Zeiten erfordert.

Allgemeine Auskünfte können per E-Mail angefordert werden unter Angabe im Betreff: RICHIESTA INFORMAZIONI/AUSKUNFTSANFRAGE

Weitere Auskünfte sind auf der Homepage des Italienischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit unter “Servizi consolari” (konsularische Dienste) aufrufbar.

EMERGENCY TRAVEL DOCUMENT

Der Notreiseausweis (ETD) ist ein vorläufiger Reiseausweis, der nicht im hiesigen Generalkonsulat wohnhafte italienische Staatsbürger zur Rückreise ausschließlich nach Italien oder zum Wohnortsland berechtigt.

Der Notreiseausweis wird bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder vorläufige Unmöglichkeit, einen Reisepass oder Ausweisdokument auszustellen, und nach erfolgter Vorlage der Anzeige ausgestellt.

Der Antragstellende muss das bezügliche Formular bei der Gesamtabteilung Pass- und Personalausweis vollständig ausfüllen. Das ausgefüllte Formular berechtigt das Generalkonsulat, die personenbezogenen Daten im Rahmen der konsularischen Dienste zu bearbeiten (RGPD (UE) 2016/679 Art.13).

Die Gesamtabteilung Pass- und Personalausweis wird den Notreiseausweis (ETD) nach Prüfung der Identität des Antragstellenden mit geeigneten Mitteln ausstellen.

Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden:

  • Ausgefülltes Formular;
  • Diebstahl- oder Verlustanzeige;
  • 2 Lichtbilder, die den ICAO Vorschriften entsprechen (bei Identifizierung durch einen Dritten werden 3 Lichtbilder angefordert)
  • Reiseticket, wenn möglich.

Der Notreiseausweis kostet 1,55 € und ist höchstens 5 Tage nach Ausstellungsdatum gültig.