Die italienischen konsularischen Vertretungen sind befugt, natürlichen Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, eine italienische Steuernummer zu zuweisen. Diesbezüglich ist das Generalkonsulat der Italienischen Republik in München ausschließlich für Personen mit Wohnsitz in Bayern zuständig.
Das Antragsformular auf Zuweisung einer Steuernummer, Ausstellung einer Steuernummerbescheinigung, einer Steuernummer-Plastikkarte, eines Duplikats der Steuernummer-Plastikkarte sowie Änderung von personenbezogenen Daten finden Sie auf dieser Internetseite unter „Formulare“.
Die italienischen konsularischen Vertretungen können juristischen Personen keine italienische Steuernummer zuweisen. Dafür müssen Sie den Antrag direkt bei der Agenzia delle Entrate stellen:
vgl. https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/guest/schede/istanze/codice-fiscale-modello-aa5_6/modello-e-istruzioni-cf-aa5_6/vordruck-aa5_6
- Antragsformular zur Erteilung einer italienischen Steuernummer oder Änderung der Daten