ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Die italienische Staatsangehörigkeit basiert auf dem Prinzip des ius sanguinis (nach Abstammung), demzufolge das Kind eines italienischen Vaters oder einer italienischen Mutter ebenfalls die italienische Staatsangehörigkeit hat. Es ist jedoch zu beachten, dass die Mutter die Staatsbürgerschaft ihren Kindern erst seit dem 1. 1. 1948 aufgrund eines spezifischen Urteils des Verfassungsgerichtshofes überträgt.
Die italienische Staatsangehörigkeit wird derzeit durch das am 16. August 1992 in Kraft getretene Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992 geregelt, das im Gegensatz zum vorherigen Gesetz das Gewicht des individuellen Willens beim Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft neu bewertet und das Recht auf den gleichzeitigen Besitz mehrerer Staatsangehoerigkeiten anerkennt, sofern dies in einzelnen internationalen Abkommen nicht anderes geregelt ist.
ACHTUNG
Ab dem 5. Oktober 2018 beträgt - gemäß Art. 14 der Gesetzesverordnung Nr. 113 vom 4. Oktober 2018 – der Beitrag, für Anträge oder Erklärungen auf Wahl, Annahme, Wiederannahme, Verzicht oder Konzession der italienischen Staatsbürgerschaft, 250 Euro.
Die Frist für den Abschluss der in den Artikeln 5 und 9 des Gesetzes 91/92 genannten Verfahren beträgt 48 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, sofern alle erforderlichen Unterlagen richtig und vollständig sind. Werden erforderliche Unterlagen nachgereicht, so gilt diese Frist ab dem Datum des Nachreichens.
Angesichts der Komplexität der Angelegenheit und des Verfahrens, das in einigen Fällen das Innenministerium (Staatsbürgerschaft durch Heirat) betrifft, wird im Interesse der Antragsteller selbst empfohlen, einen Termin per E-Mail an: cittadinanza.monacobaviera@esteri.it zu vereinbaren, um die dem Antrag auf Staatsbürgerschaft beigefügten Unterlagen vorab zu prüfen, bevor der offizielle Online-Antrag gestellt wird.
Außer durch Abstammung kann die italienische Staatsangehörigkeit nach geltendem Recht auch unter bestimmten anderen Umständen erworben werden:
- ERWERB DER STAATSANGEHÖRIGKEIT WEGEN EHESCHLIESSUNG
- STAATSANGEHÖRIGKEIT DURCH ABSTAMMUNG (IURE SANGUINIS)
SETZEN SIE SICH IN VERBINDUNG MIT:
Consolato Generale d’Italia Monaco di Baviera
Ufficio Cittadinanza
Moehlstr. 3 – 81675 Muenchen
email: cittadinanza.monacobaviera@esteri.it