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Rückkehr nach Italien

Überführung von Verstorbenen

Einen geliebten Menschen zu verlieren ist immer ein Anlass zu groβer Trauer, doch wenn sich ein Todesfall im Ausland zuträgt, muss man zusätzlich noch einige praktische Probleme lösen.
Im Folgenden sollen einige Hinweise zur Lösung solcher Probleme gegeben werden.
Sobald die italienische Vertretung im Ausland kontaktiert wurde, wird für die Überführung des Verstorbenen eine Anfrage an die zuständige italienische Kommune geschickt, um die „Amtliche Genehmigung (nulla osta) für die Einführung des Verstorbenen“ zu erhalten. Wenn das Bestattungsinstitut die „amtliche Genehmigung“ erhalten hat, kann es handeln und die Überführung im Auftrag der Familienangehörigen auf eigene Kosten durchführen.
Es ist auβerdem möglich, sich an die Regionen und lokale Einrichtungen zu wenden zwecks eventueller Erstattungen oder Zuschüsse.
Bei Ableben im Ausland wohnhafter Landsleute, deren Notsituation erwiesen ist, können das kontaktierte Konsulat oder die Botschaft den im Ausland wohnhaften Angehörigen in der Notsituation Hilfe leisten, indem sie die ordnungsgemäβ dokumentierten Überführungskosten ganz oder teilweise erstatten.